Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren

Damit zukünftig autonomes Fahren in bestimmten Bereichen des öffentlichen Straßenverkehrs möglich ist, hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“ vorgelegt.

Im Gesetzesentwurf wurde dafür angedacht, einen Regelbetrieb in festgelegten Betriebsbereichen einzurichten. Insbesondere der öffentliche Personenverkehr und Dienst- und Versorgungsfahrten sollen schrittweise autonomisiert werden. Vorstellbar sind zudem die Nutzung solcher Fahrten in der Logistik und zwischen medizinischen Zentren bzw. Heimen.

Das Gesetz regelt neben dem Anwendungsbereich auch rechtliche Aspekte, die die Beschaffenheit sowie den Bau solcher Fahrzeuge betreffen. Außerdem wird geregelt, dass eine natürliche Person bestimmt werden muss, die von außen für die „Technische Aufsicht“ zuständig sein soll. Für die technische Aufsicht wird eine Hauptpflichtversicherung vorausgesetzt.

Den Gesetzesentwurf der Regierung finden Sie hier:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927439.pdf

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