Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 03.03.2021

Deutschlandweit gilt ab dem 08.03.2021:

  1. Öffnungsschritt:

Ab dem 08.03.2021

Inzidenzunabhängig

Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte
Körpernahe Dienstleistungen (Mit negativem Schnelltest)
Fahr- und Flugschulen (Mit negativem Schnelltest)

Inzidenzabhängig

Unter 5050 – 100
Einzelhandel (1 Kunde pro 10 qm)Termin-Shopping (1 Kunde pro 40 qm; Terminbuchung)
Museen, Galerien, Zoos, botanische GärtenMuseen, Galerien, Zoos, bot. Gärten (Terminbuchung, Kontaktverfolgung)
Außensport, max. 10 Personen, kontaktfreiAußensport, max. 5 Personen aus 2 Haushalten, kontaktfrei

2. Öffnungsschritt

Frühestens ab dem 22.03.2021

Inzidenzabhängig

Unter 5050 – 100
AußengastronomieAußengastronomie (Mit Terminbuchung; Bei unterschiedlichen Haushalten mit negativem Schnelltest)
Theater, Konzert- und Opernhäuser, KinosTheater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos (Mit negativem Schnelltest)
Sport (kontaktfrei innen; Kontaktsport außen)Sport (kontaktfrei innen; Kontaktsport außen) —> Mit tagesaktuellem negativen Corona-Test

3. Öffnungsschritt

Frühestens ab dem 05.04.2021

Unter 5050 – 100
Freizeitveranstaltungen im
Außenbereich (max. 50
Teilnehmende)
Einzelhandel (1 Kunde pro 10
qm)
Kontaktsport innenSport im Außenbereich ohne
Test;
Kontaktsport innen mit Test

Allgemein gültig ist, dass jeder Öffnungsschritt, im Rahmen einer Notbremse, wieder zurückgenommen werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei Tagen hintereinander auf mehr als 100 steigt.

Zusätzlich sollen Unternehmen ihren Mitarbeitern Testmöglichkeiten anbieten. Sie sind angehalten „als gesamtgesellschaftlichen Beitrag“ ihren Angestellten einen kostenlosen Schnelltest pro Woche zur Verfügung stellen.

Aufgrund der beschlossenen Maßnahmen werden Firmen in noch weiterem Maße, zusätzlich zu einem aufgearbeiteten Hygienekonzept und der rechtlichen Organisation des Homeoffice, zeitlich und finanziell belastet.

Unser Fazit:
Die beschlossenen Lockerungen sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Hotellerie und Gastgewerbe bleiben auch nach diesen Beratungen die Verlierer der Pandemie.

Wir unterstützen Gastronomiebetriebe, Hotellerie und alle weiteren Unternehmen bei der Umsetzung ihrer pandemiebedingten Auflagen und erarbeiten für Sie passende Lösungen – wir stehen zu Ihrer Verfügung.

Beschluss vom 03.03.2021:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpkdata.
pdf?download=1

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Allgemein

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