Deutschlandweit gilt ab dem 08.03.2021:
- Öffnungsschritt:
Ab dem 08.03.2021
Inzidenzunabhängig
Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte |
Körpernahe Dienstleistungen (Mit negativem Schnelltest) |
Fahr- und Flugschulen (Mit negativem Schnelltest) |
Inzidenzabhängig
Unter 50 | 50 – 100 |
Einzelhandel (1 Kunde pro 10 qm) | Termin-Shopping (1 Kunde pro 40 qm; Terminbuchung) |
Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten | Museen, Galerien, Zoos, bot. Gärten (Terminbuchung, Kontaktverfolgung) |
Außensport, max. 10 Personen, kontaktfrei | Außensport, max. 5 Personen aus 2 Haushalten, kontaktfrei |
2. Öffnungsschritt
Frühestens ab dem 22.03.2021
Inzidenzabhängig
Unter 50 | 50 – 100 |
Außengastronomie | Außengastronomie (Mit Terminbuchung; Bei unterschiedlichen Haushalten mit negativem Schnelltest) |
Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos | Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos (Mit negativem Schnelltest) |
Sport (kontaktfrei innen; Kontaktsport außen) | Sport (kontaktfrei innen; Kontaktsport außen) —> Mit tagesaktuellem negativen Corona-Test |
3. Öffnungsschritt
Frühestens ab dem 05.04.2021
Unter 50 | 50 – 100 |
Freizeitveranstaltungen im Außenbereich (max. 50 Teilnehmende) | Einzelhandel (1 Kunde pro 10 qm) |
Kontaktsport innen | Sport im Außenbereich ohne Test; Kontaktsport innen mit Test |
Allgemein gültig ist, dass jeder Öffnungsschritt, im Rahmen einer Notbremse, wieder zurückgenommen werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei Tagen hintereinander auf mehr als 100 steigt.
Zusätzlich sollen Unternehmen ihren Mitarbeitern Testmöglichkeiten anbieten. Sie sind angehalten „als gesamtgesellschaftlichen Beitrag“ ihren Angestellten einen kostenlosen Schnelltest pro Woche zur Verfügung stellen.
Aufgrund der beschlossenen Maßnahmen werden Firmen in noch weiterem Maße, zusätzlich zu einem aufgearbeiteten Hygienekonzept und der rechtlichen Organisation des Homeoffice, zeitlich und finanziell belastet.
Unser Fazit:
Die beschlossenen Lockerungen sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Hotellerie und Gastgewerbe bleiben auch nach diesen Beratungen die Verlierer der Pandemie.
Wir unterstützen Gastronomiebetriebe, Hotellerie und alle weiteren Unternehmen bei der Umsetzung ihrer pandemiebedingten Auflagen und erarbeiten für Sie passende Lösungen – wir stehen zu Ihrer Verfügung.
Beschluss vom 03.03.2021:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpkdata.
pdf?download=1
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