Bund und Länder haben gestern (14.10.2020) neue Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus vorgelegt.
Neuregelungen:
Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tage gilt:
Beschränkte Personenzahl (25 in öffentlichen, 15 in privaten Räumen)
Ergänzende Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen (z.B Fußgängerzone)
Empfohlene Sperrstunde für Gastronomien
Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tage gilt:
Erweiterte Personenzahl-Beschränkung (10 in öffentlichen Räumen, 10 aus höchstens 2 Haushalten in privaten Räumen)
Erweiterte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit (auch nicht belebte Plätze)
Verbindliche Sperrstunde um 23 Uhr
Hinweis: Personenzahl-Begrenzung nicht in allen Bundesländern einheitlich
Beherbergungsverbot:
Reisende aus deutschen Risikogebieten müssen für eine Unterbringung einen negativen Corona-Test, der nicht mehr als 48 Stunden alt ist, vorlegen.
Kontakt-Nachverfolgung:
Bei Falschangaben gilt weiterhin ein Mindestbußgeld von 50€
10 Tagesfrist:
Der Anstieg der Neuinfektionen soll binnen einer 10 Tagesfrist zurückgehen, andernfalls würden die Maßnahmen nochmals verschärft werden. Beispielsweise dürften dann nur noch 5 Personen oder zwei Haushalte zusammenkommen.
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