Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein aufgehoben

Da das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein das Beherbergungsverbot als rechtswidrig wahrnimmt, hat es dieses, bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag, außer Kraft gesetzt.
Man wolle vor allem schwere wirtschaftliche Nachteile für Hoteliers und Gaststättenbetreiber vermeiden und geht nach einer summarischen Prüfung davon aus, dass der Normenkontrollantrag erfolgreich sein wird.

Hinzu kommt außerdem, dass, nach neusten Erkenntnissen des RKI, die Ansteckungsgefahr in Beherbergungsstätten eher gering ist und somit ein Beherbergungsverbot unverhältnismäßig.

Noch am 15.10.2020 hatte das OVG aufgrund unkontrollierter Reisemöglichkeiten in und aus Risikogebieten das Beherbergungsverbot bestätigt. Die jetzige Umentscheidung ist jedoch unanfechtbar.

Zu OVG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2020 – 3 MR 47/20

CATEGORIES:

Allgemein

Tags:

Comments are closed

Latest Comments

No comments to show.