Lockdown ab 02.11.2020 – Das müssen Sie wissen!

Die Bundesregierung hat am 28.10.2020 zusammen mit den Ministerpräsident*innen der Länder einen neuen, leichten Lockdown ab dem 02.11.2020 bis Ende des Monats beschlossen.

Die neuen Regelungen im Überblick:

Kontaktbeschränkung:
Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal 10 Personen aus zwei Haushalten treffen, Privatpartys gelten als inakzeptabel.

Schließung der Gastronomie:
Der Gastronomiebereich wird vorübergehend geschlossen, ein Liefer- bzw. Abholservice bleibt dabei weiterhin erlaubt.

Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet:
Die Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben, dabei darf sich aber nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalten.

Bildungseinrichtungen bleiben geöffnet:
Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe dürfen geöffnet bleiben.

Beherbergungsverbot für Touristen:
Touristen dürfen erstmal nicht mehr in Hotels oder anderen Unterkünften übernachten, da von privaten Reisen abgesehen werden soll.

Freizeiteinrichtungen schließen:
Sportstätten und andere Freizeiteinrichtungen wie Kinos oder Theater müssen wieder schließen. Auch der Profisport muss wieder ohne Zuschauer stattfinden.

Kosmetikstudios schließen:
Aufgrund des zu großen Körperkontakts müssen Kosmetikstudios und Massagepraxen wieder schließen. Friseursalons bleiben hingegen geöffnet.

Glaubenseinrichtungen bleiben offen:
Gottesdienste sollen unter Einhaltung des Hygienekonzepts weiterhin stattfinden dürfen.

Neue Corona-Hilfen:
Bis zu 75% des Einnahmeverlusts im Vergleich zum Vorjahresmonat will der Bund besonders betroffenen Unternehmen zurückerstatten.

Alle neuen Maßnahmen sollen am Montag den 02.11.2020 in Kraft treten.

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