Lieferkettengesetz ab dem 01. Januar 2023

Am 03. März 2021 hat sich das Bundeskabinett auf den Entwurf eines neuen
Lieferkettengesetzes verständigt.

Dadurch sollen Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten verpflichtet werden, die Menschenrechte einzuhalten und für Umwelt sowie die Gesundheit der Arbeitenden Sorge zu tragen. Somit sollen sie angehalten werden, ihren Sorgfaltspflichten besser nachzukommen.

Inkrafttreten soll das Gesetz am 01. Januar 2023, ab 2024 soll es auf Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern ausgeweitet werden. Unternehmen haben im Ergebnis für die gesamte Lieferkette die Verantwortung zu tragen, wobei diese entsprechend des Grades ihrer Einflussmöglichkeit abgestuft ist. Insbesondere die Menschenrechte derjenigen, die in geoutsourcten Fabriken im Ausland arbeiten, sollen auf diese Weise geschützt werden.

Die gesetzlichen Sorgfaltspflichten sind von allen Unternehmen der Zuliefererkette zu beachten. Bei mittelbaren Zulieferern müssten die Menschenrechtsrisiken analysiert und adressiert werden, soweit Unternehmen über Verletzungen dieser Kenntnis erlangen.

Ferner billigt das Lieferkettengesetz auch NGOs und Gewerkschaften ein Klagerecht zu, Menschenrechtsverletzungen, die auf die Nichteinhaltung von Umweltvorschriften zurückzuführen sind, von deutschen Gerichten überprüfen zu lassen. Durch diese Regelung sollen Umweltverstöße minimiert werden.

Die Einhaltung und Umsetzung des Lieferkettengesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert, das zugleich Unternehmen bezüglich ihrer gesetzlichen Pflichten beraten soll.

Für, von dem Gesetz betroffene Firmen, ist ein umfassendes Compliance-System sowie eine Umweltzertifizierung nach ISO 14001 dringend anzuraten.

Unser Herr Frommayer berät Sie als anerkannter Auditor zur Einrichtung des Umweltmanagementsystems ISO 14001; Herr Rechtsanwalt Dieluweit zur Einrichtung eines Comliance-Systems.

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Compliance

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