Martin Winterkorn wegen Verdacht der Marktmanipulation angeklagt

Der ehemalige VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn muss sich nun, als Folge der Abgasaffäre, wegen Verdacht auf Marktmanipulation vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.

Ihm wird vorgeworfen, den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig über ein erhöhtes finanzielles Risiko durch Schadensersatzforderungen und Strafzahlungen informiert zu haben. Er selbst soll früh vom Einbau unzulässiger Abschalteeinrichtungen bei Diesel-Motoren gewusst haben. Bekannt wurde die Softwaremanipulation erst durch die Veröffentlichung der „Notice of Violation“ durch amerikanische Behörden. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist Herr Winterkorn seiner Verpflichtung zur „Ad-hoc Mitteilung“ nicht rechtzeitig nachgekommen, diese erfolge nämlich erstmals am 22.09.2015, die Veröffentlichungen über die Manipulation jedoch bereits am 18.09.2015.

Der Angeklagte weist den Vorwurf zurück, so der frankfurter Verteidiger Felix Dörr. Die Anschuldigungen seien „nicht fundiert“ und die „kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen in weiten Teilen streitig.“

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