Rechtliche Folgen nach „Ischgl“ möglich

Ersten Annahmen zu Folge, hat der nicht standardgemäße Umgang mit dem Coronavirus im österreichischem Skiort Ischgl die Ausbreitung der Krankheit stark begünstigt.

Nun sind die ersten Schadenersatzklagen von im März Infizierten beim Landgericht Wien eingegangen. Dabei ginge es hauptsächlich um Schmerzensgeld und Kostenerstattung. Insbesondere die zu späte Beendigung des Tourismusbetriebs wird der Regierung unter Kanzler Kurz vorgeworfen. Die Kläger seien schwer erkrankt und könnten schwerwiegende Dauerschäden davontragen.

Über 6.000 Menschen haben sich bereits gemeldet, die sich wahrscheinlich im Skiurlaub infiziert haben und nun klagen wollen, falls die österreichische Regierung den eigenen Fehler nicht zugeben sollte.

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