Familienunternehmen und Unternehmerfamilien

FamilienunternehmenSeit vielen Jahren sind wir der Partner für die Beratung und Betreuung von Familienunternehmen verschiedenster Größenordnungen und Rechtsformen sowie Unternehmerfamilien.

In diesem Zusammenhang hat sich unser interdisziplinärer Beratungsansatz für unsere Mandanten bewährt. Die Zusammenarbeit mit Spezialisten aus dem Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Nachfolge, Vermögensverwaltung und Testamentsvollstreckung bis hin zur rechtlichen Betreuung zeigt sich als großer Mehrwert für unsere Mandanten. So verwundert es nicht, dass sowohl nationale wie auch internationale Mandanten seit Jahrzehnten auf unseren Rat vertrauen.

Familienunternehmen

Wir unterstützen Familienunternehmen in ihrem Tagesgeschäft in allen Rechts- und Steuerfragen, das heißt wir beraten Sie zu ihrem operativen Tagesgeschäft ebenso wie bzgl. strategischer Fragestellungen. So gestalten wir auch Ihren individuellen Notfallkoffer, der vor allem eine wirksame Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und testamentarische Regelungen enthalten sollte. Darüber hinaus sind wir Ihr Partner bei der Optimierung Ihrer Unternehmensstrukturen, sei es die Implementierungen neuer Strukturen und die Beratung bei einer Umstrukturierung, die Beratung zu Unternehmenskäufen oder -verkäufen, die Übernahme von Organfunktionen als z.B. Interimsgeschäftsführer, das Organisieren Ihrer Gremiensitzungen oder der Übernahme von Aufsichts- / Beiratsmandaten.

Unternehmerfamilien

Als Unternehmerfamilie beraten wir Sie zu allen steuerlichen und vermögensbezogenen Themen und sehen uns als Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der erbrechtlichen Gestaltung und vor allem Ihrer Nachfolgeplanung. In diesem Zusammenhang zeichnet sich unsere Tätigkeit durch einen hohen Grad an Sensibilität und Weitsicht aus.

Im Einzelnen bieten wir:

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  • allgemeine Rechts- und Steuerberatung
  • (Um-)Strukturierung von Familienunternehmen
  • Kauf, Verkauf und Joint Ventures von Familienunternehmen
  • Übernahme von Aufgaben als z.B. Interimsgeschäftsführer
  • Übernahme von Aufsichts- und Beiratsmandaten
  • Vermögensverwaltung
  • Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, auch bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen

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