Handels- und Wirtschaftsrecht

Handels- und WirtschaftsrechtAufgrund unserer langjährigen Erfahrung in Unternehmen verschiedenster Branchen, verfügen wir über nicht zu unterschätzende Spezialkenntnisses Ihres Marktes und der jeweiligen Unternehmensabläufe.

Branchenkenntnisse

Wir kennen uns mit zahlreichen Branchen aus und sollten wir dies einmal wider Erwarten nicht tun, so arbeiten wir uns in Ihre Branche ein. Dies ermöglicht es uns, die branchen- und unternehmensspezifischen Fragen des operativen Geschäfts so zu verstehen, dass wir jederzeit ein adäquater Sparringspartner für Sie sind und richten unseren Rechtsrat an Ihren strategischen Zielen aus. Dabei leben wir nach dem Motto “geht nicht, geht nicht” und so zeigen wir Ihnen stets an der Praxis ausgerichtete Lösungsvorschläge auf.

Im Handels- und Wirtschaftsrecht schätzen unsere Mandaten vor allem die Beratung zu folgenden Themen:

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  • Erstellung von Entwicklungs- und Lieferverträgen für komplexe Beschaffungsprojekte samt ergänzender Vereinbarungen wie Lieferabrufverfahren, Logistikvereinbarungen, Werkzeugverträge, etc.
  • Erstellung von Qualitätssicherungsvereinbarungen, Prüfung und Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. allgemeine Einkaufs-, Liefer- oder Servicebedingungen)
  • Produkthaftung: außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsabwehr, Durchsetzung von Regressansprüchen, Beratung bei der Durchführung von Produktrückrufen, Beratung zu den Pflichten aus Produktsicherheitsrecht, Erstellung von Produktrückruf-Managementsystemen, Beratung im Versicherungsvertragsrecht sowie zu Versicherungsansprüchen
  • Erstellung von Vertragshändlerverträgen, Handelsvertreterverträgen und Franchising-Verträgen samt ergänzender Vereinbarungen wie Werkstatt- oder After-Sales-Verträgen, Beratung zu sonstigen Vertriebsverträgen wie Kommissionärs- oder Handelsmaklerverträgen, Vertretung bei allen außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten aus Vertriebsverträgen, vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten, insbesondere nach Vertragsbeendigung, samt strategischer Beratung im Vorfeld drohender Auseinandersetzungen
  • Beratung zu Konsortial- oder Anlagenbauverträgen, Vertretung bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten
  • Risikomanagement im Vertragswesen
  • Durchführung von Inhouse-Seminaren zur Mitarbeiterschulung
  • Beratung zu Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle

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