Transparenz-Vollregister von Experten empfohlen

Das „Transparenzregisters- und Informationsgesetz“, das die Bundesregierung auf den
Weg gebracht hat, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, wurde im
Finanzausschuss des Bundestages von der Mehrheit der Sachverständigen begrüßt.

Demnach sollen alle Gesellschaften verpflichtet werden, ihren wirtschaftlichen
Berechtigten dem Transparenz-Register zur Eintragung mitzuteilen.

Das Register enthält ausführliche Datensätze in einem einheitlich strukturierten Format,
durch das auch die Zugangsmöglichkeiten von Behörden und Verpflichteten verbessert
werden sollen.

Durch die Umstellung auf ein Vollregister können die wirtschaftlich Berechtigten leichter
ermittelt werden, insbesondere, da keine tiefgreifenden gesellschaftsrechtlichen
Kenntnisse notwendig sind. Die bisherige Mitteilungsfiktion erschwere diesen Prozess
erheblich.

Kritisiert wurde jedoch die geplante doppelte Meldung, stattdessen sollte auf die „Once-
Only-Lösung“ der registerseitlichen Erfassung umgeschwenkt werden. Zudem sollte
überlegt werden, die Meldepflicht für alle Unternehmen mit der Digitalisierung der
traditionellen Register zu verknüpfen, um in Zukunft Änderungen besser erfassen zu
können.

Silvia Frömbgen vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband kritisierte außerdem, dass
die Ausnahme von der Verpflichtung der Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten bei
einer börsennotierten Gesellschaft gestrichen werden soll, denn dabei fehle der Mehrwert
für die Geldwäscheprävention.

Insgesamt befürworten jedoch fast alle Sachverständige die Umstellung auf das
Transparenz-Vollregister.

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