Der Herbst bringt bekanntlich nicht nur kühlere Temperaturen und Regen mit sich, sondern auch eine jährliche Grippewelle. Damit diese, in Kombination mit dem neuartigen Corona-Virus, nicht zu schwerwiegenden Komplikationen im Gesundheitswesen führt, hat die Bundesregierung ab dem 01.10.2020 neue Regeln für den öffentlichen Raum bestimmt.
In komplett Deutschland gilt ab jetzt die sogenannte AHA-C-L Regel:
- Abstand halten (mind. 1,5m)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, richtiges Husten/Niesen,…)
- Alltagsmasken (bspw. in öffentlichen Gebäuden oder beim Einkaufen)
- Corona-App nutzen (Wenn möglich)
- Lüften (regelmäßiges Stoßlüften)
Außerdem hat man sich auf zusätzliche Bußgelder geeinigt. Bisher wurde überall der Verstoß gegen die Maskenpflicht beanstandet, von nun an, sollen aber auch Falschangaben bei Restaurantbesuchen mit einem Bußgeld von 50€ geahndet werden.
Damit in Hotspot-Regionen gezielter gegen die Ausbreitung des Virus vorgegangen werden kann, wurde beschlossen, die Reaktionen von den Infektionszahlen binnen sieben Tagen abhängig zu machen.
Bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen, werden Feiern in öffentlichen Räumen auf 50 Personen und in privaten Räumlichkeiten auf 25 Personen reduziert.
Bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen, dürfen nur noch 25 Leute in öffentlichen Räumen feiern und 10 in privaten Haushalten. Zusätzlich soll ein „konsequentes Beschränkungskonzept“ umgesetzt werden, was beispielsweise eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen zur Folge haben kann.
Die weltweite Reisewarnung ist hingegen aufgehoben worden. Warnungen sind ab dem 01.10.2020 wieder länderspezifisch und auf der Website des Auswärtigen Amtes und des Robert-Koch-Instituts nachschlagbar.
Die einzelnen Länder werden hierbei nach dem Ampelsystem eingestuft.
Regionen, die vom RKI als Risikogebiete eingestuft werden, erhalten die Farbe rot. Es ist nicht verboten, in diese Gebiete zu reisen, allerdings gilt dies als dringender Appell, Reisen dorthin zu unterlassen.
Gelbe Länder sind Staaten, die keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen. Es wird jedoch davon abgeraten, touristische Aufenthalte zu planen.
Bei grünen Staaten gilt immer noch der Rat, auf Hygieneregeln zu achten und vorsichtig zu sein, auch wenn es keine allgemeinen Einschränkungen im Reiseverkehr gibt.
Für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten ist ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48h ist, verbindlich. Andernfalls dürfen in vielen Bundesländern keine Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen/-häuser stattfinden.
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