Obwohl das Kindergeld und die Kinderfreibeträge zum 01. Januar 2020 hin steigen sollen, halten viele Experten die steuerliche Entlastung noch immer für zu niedrig.
Dem neuen Entwurf nach, sollen die Grundfreibeträge angehoben, die kalte Progression ausgeglichen und das Kindergeld um jeweils 15 Euro pro Kind erhöht werden.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sieht diese Erhöhung, da verfassungsrechtlich geboten, als politisches Pflichtprogramm an. Er fordert zudem Arbeitnehmer, die im Home-Office tätig sind, sowie Familien im Allgemeinen steuerlich besser zu berücksichtigen, da diese am meisten finanziell von der Corona-Krise betroffen sind.
Heftig kritisiert wurde auch der starke Anstieg der Steuertarife in der ersten Progressionszone, der einen Grenzsteuersatz von ca. 24% bei Einkommen unter 15.000 Euro jährlich zur Folge hat. Außerdem würde der Spitzensteuersatz ab einem zu versteuerndem Einkommen von 57.052 Euro viele Normalverdiener treffen.
Der deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelt überdies, dass die Grundfreibeträge, die über die Bestimmung des Existenzminimums, dessen Verfahren zudem zweifelhaft sei, bestimmt wird, zu niedrig sind. Eine Existenzsicherung würden sie kaum garantieren können.
Zwar sei die allgemeine staatliche Unterstützung für Familien und Kinder besser geworden, aber vor allen Dingen Familien am Existenzminimum und Alleinerziehende würden daraus kaum einen Vorteil ziehen können.
Um der fortschreitenden Inflation entgegenzuwirken wurden „Steuertarife auf Rädern“ vorgeschlagen, die es so oder so ähnlich bereits in mehreren OECD-Staaten gibt. Durch diese würden sich die Schwellenwerte der Progressionzonen an die Lohnentwicklungen ausrichten.
Comments are closed